In einem gemeinsamen Positionspapier des Landesbeirates zur Teilhabe für Menschen mit
Behinderungen und der Landesbeauftragten wird die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit dringend gefordert und ist bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie im Bund installiert (siehe https://lpt-sh-oktober2026.antragsgruen.de/lpt-sh-oktober2026/inklusion-queer-und-antidiskriminierung-15088/108220)
Der Fonds für Barrierefreiheit, der Städten, Kommunen oder auch gemeinwohlorientierten Projekten die Schaffung von Barrierefreiheit ermöglicht, ist regelmäßig überzeichnet oder realitätsfern zweckgebunden. Dieser muss auskömmlich finanziert und die Richtlinien anwendungstauglich überarbeitet werden, damit BF Schritt für Schritt in der Fläche umgesetzt werden kann.