Windkraft und Sonnenenergie sind ein Gewinn für unser Land und stellen eine wesentliche Ressource der ländlichen Räume dar. Eine verlässliche, verpflichtende Beteiligung sorgt dafür, dass wirklich jede Standortgemeinde profitiert – nicht nur die, die gute Verhandlungspartner*innen hat. Neun Bundesländer zeigen bereits heute erfolgreich, wie das geht (siehe Tabelle oben); dieses gute Beispiel wollen wir für Schleswig-Holstein aufgreifen und weiterentwickeln. Ein Landesgesetz ist dafür rechtlich unmittelbar möglich, ohne dass es einer Bundesgesetzesänderung bedarf.
Eine breite Zweckbindung – für soziale Teilhabe ebenso wie für die konkrete Umsetzung der Energiewende – macht den Nutzen für die Menschen vor Ort noch greifbarer und gibt Kommunen die Flexibilität, die Mittel dort einzusetzen, wo der Bedarf am größten ist. Der Antrag verbindet dabei gezielt bereits im Programm angelegte gute Instrumente mit einer neuen, verlässlichen Finanzierungsquelle: den Fonds für Klimaschutz und energetische Sanierung sozialer Einrichtungen (S. 141, schließt Kitas ausdrücklich ein), das Kreditprogramm Wärmenetze und den Energiewendefonds (S. 134) sowie – neu – die gezielte Förderung von Bildung und Forschung zum Thema Energiewende.
Dass eine solche Zweckbindung über rein soziale Zwecke hinaus in der Praxis wunderbar funktioniert, zeigt das Beispiel des ITE an der FH Westküste: Ein Teil der Erträge aus einem Windpark fließt dort bereits heute in die Energiewendeforschung und macht Schleswig-Holstein ein Stück unabhängiger und zukunftsfähiger. Eine gesetzliche Verankerung würde dieses bislang auf Einzelvereinbarungen beruhende Erfolgsmodell verlässlich und landesweit reproduzierbar machen – im Sinne des Kreises Dithmarschen, der mit dem ITE selbst ein Vorreiterbeispiel für die Verbindung von Anlagenerträgen und Energiewende-Kompetenzaufbau vorzuweisen hat.