CO2 sollte da bepreist werden, wo es tatsächlich in die Atmosphäre gelangt. Im ersten Schritt von CCU ist das nur zu einem kleinen Prozentsatz der Fall: der größte Teil des CO2 gelangt nicht in die Atmosphäre. Nur der Rest sollte im ersten Schritt bepreist werden.
Wenn also z.B. CO2 bei der Zementherstellung abgeschieden und dann ein Gummireifen daraus produziert wird, sollte die Verbrennung des Gummireifens Geld kosten und nicht die Abscheidung des CO2, damit es sich lohnt, CO2 als Rohstoff weiterzuverwerten.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Klimaschutz und Energiewende |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Energie (dort beschlossen am: 22.09.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 28.09.2026, 21:09 |