Erneuerbare Energien bringen schon jetzt Wertschöpfung und Gewerbesteuern in den ländlichen Raum. Durch die 0,2 ct/kWh bringen die Erneuerbaren Energien noch mehr Vorteile für die Menschen vor Ort. Bereits jetzt wird diese Option bei den weitaus meisten Projekten freiwillig genutzt. Dennoch erscheint es sinnvoll, diese Regelung verpflichtend zu machen, um Kommunen mehr Sicherheit zu geben. Dabei ist es wichtig, dass die Finanzierbarkeit der Projekte nicht gefährdet werden darf. Deshalb muss die Regelung so ausgestattet werden, dass die 0,2 ct/kWh nach wie vor rückerstattbar sind.
Es soll geprüft werden, ob freiwillige Leistungen und insbesondere soziale Projekte bei der Mittelverwendung privilegiert werden können. Ein entsprechender Ansatz hierzu findet sich zum Beispiel im niedersächsischen Beteiligungsgesetz.
Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf mündlich.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Klimaschutz und Energiewende |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Energie (dort beschlossen am: 22.09.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
| Eingereicht: | 29.09.2026, 23:06 |