Die Angaben zum Netzausbau wurden auf realisierte Höchstspannungsleitungen nach dem Bundesbedarfsplangesetz in Landeszuständigkeit präzisiert. Bei den Abregelungen werden Zeitraum und Bezugsgröße benannt; abgeregelte Strommengen und Kosten für Netzengpassmaßnahmen dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Netzanschlüsse sind sowohl für neue Erzeugungsanlagen als auch für Unternehmen und andere Verbraucher knapp. Auf beiden Seiten des Kabels, bei der Einspeisung und bei der Ausspeisung, gibt es extreme Engpässe. Die Netzbetreiber suchen nach bestmöglichen Lösungen aus ihrer Sicht. Die Anschlussnehmer müssen ihrerseits bestmöglich nachweisen, dass ihre Anfragen belastbar sind. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass es einen fairen, nachvollziehbaren Anschlussprozess gibt, der nicht einseitig von einem Marktakteur vorgegeben wird.