| Veranstaltung: | Programmparteitag LTW 2027 S-H |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Landtagswahlprogramm |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.09.2026, 15:29 |
2.4: Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucher*innenschutz
Text
Die Landwirtschaft prägt unser Land. Sie ist Gestalterin der Kulturlandschaft,
Motor für die ländliche Entwicklung und für Tier- und Naturschutz von großer
Bedeutung. Landwirtschaftliche Betriebe sind das Rückgrat unserer regionalen
Ernährungsversorgung und prägen die ländlichen Räume Schleswig-Holsteins. Wir
werden die Landwirt*innen in der vielerorts begonnenen notwendigen
Transformation ihrer Betriebe und Strukturen sowie in ihren Leistungen für Natur
und Umwelt unterstützen. Mit regionalen Produkten leisten sie einen wichtigen
Beitrag zu frischer, gesunder und nachhaltiger Ernährung. Unser Ziel ist eine
gemeinsame Strategie, die nachhaltige Transformation mit wirtschaftlich
tragfähigen Betrieben, starken regionalen Wertschöpfungsketten und gutem Essen
für alle verbindet.
Die Art und Weise, wie Landwirtschaft heute stattfindet, ist zu großen Teilen
nicht zukunftsfest. Wir haben sowohl die Ökolandwirtschaft als auch die
konventionelle Landwirtschaft im Blick und wollen sie bei der Agrarwende
unterstützen. Die konventionelle Landwirtschaft macht nach wie vor den größten
Teil der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein aus und leistet einen großen
Beitrag zu unserer Ernährungssicherheit. Wir erkennen an, dass viele
konventionell wirtschaftende Betriebe bereits konkrete Umweltleistungen
erbringen – und wir wollen sie auf diesem Weg weiter unterstützen.
Wer Gewässerrandstreifen anlegt, den Pestizideinsatz reduziert, Blühstreifen
einrichtet oder in Bodengesundheit investiert, soll davon einen Vorteil haben.
Deshalb wollen wir eine gemeinsame, praxistaugliche Datengrundlage für Klima-,
Boden- und Biodiversitätsleistungen schaffen. Dabei knüpfen wir möglichst an
bereits erhobene Betriebs-, Kontroll- und Förderdaten an. Landwirt*innen sollen
ihre Leistungen nicht für jedes Programm erneut dokumentieren müssen.
Nachweisbarkeit und Wirksamkeit müssen mit einfachen Verfahren und ohne
zusätzliche Bürokratie verbunden werden.
Die Agrarförderung soll Gemeinwohlleistungen honorieren, die Landwirt*innen
erbringen. Wir setzen uns deshalb auf Bundes- und EU-Ebene dafür ein, die
Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) konsequent auf
Gemeinwohlziele auszurichten. Die EU-Wiederherstellungsverordnung muss
verbindlich in die GAP eingebettet werden. Wer öffentliche Gelder erhält, muss
zur Wiederherstellung von Ökosystemen, zum Schutz von Böden und zur Reduktion
von Pestiziden beitragen.
Schleswig-Holstein hat eine lange Tradition im Streuobstanbau – diese wollen wir
wiederbeleben, denn Streuobstwiesen sind wertvolle Biotope und tragen zur
Artenvielfalt in der Agrarlandschaft ebenso bei wie zur regionalen Identität und
Kulturgeschichte unseres Landes. Streuobstwiesen sind eine wirtschaftlich
tragfähige Form des Obstanbaus und gleichzeitig artenreiche Lebensräume. Deshalb
wollen wir bis 2045 100.000 neue Streuobstbäume pflanzen. Um die sachgerechte
Pflege der Bestände sicherzustellen, wollen wir zudem eine Pflegeförderung auf
den Weg bringen.
Schleswig-Holstein ist bereits heute eine starke Gemüseanbauregion – mit
hervorragenden natürlichen Bedingungen für Kulturen wie Kohl, Karotten und Rote
Bete sowie einem hohen Bio-Anteil. Wir setzen uns dafür ein, den regionalen
Gemüseanbau – insbesondere in ökologischer Bewirtschaftung – weiter zu fördern
und seine Wertschöpfungsketten im Land zu stärken. Wo Gewächshäuser zum Einsatz
kommen, wollen wir Synergien mit vorhandenen Wärmequellen aktiv nutzen, um den
Energieverbrauch zu senken und Ressourcen effizient einzusetzen.
Schleswig-Holstein hat großes Potenzial, den heimischen Eiweißpflanzenanbau
auszubauen und damit sowohl die Artenvielfalt auf den Äckern als auch die
Unabhängigkeit von importierten Futtermitteln zu stärken. Leguminosen wie
Ackerbohnen, Erbsen oder Lupinen verbessern die Bodengesundheit, binden
Stickstoff und reduzieren den Einsatz synthetischer Düngemittel – sie sind damit
ein wichtiger Baustein einer zukunftsfähigen Landwirtschaft. Wir werden uns
dafür einsetzen, dass vielfältige Kulturen im Ackerbau – insbesondere der
heimische Eiweißpflanzenanbau – deutlich stärker gefördert werden. Die
bestehende Eiweißpflanzenstrategie des Landes ist ein guter Anfang. Wir wollen
sie weiterentwickeln und ausbauen.
Agroforstsysteme verbinden landwirtschaftliche Produktivität mit ökologischem
Mehrwert: Bäume und Sträucher, integriert in Acker- oder Grünlandflächen,
schützen Böden, halten Wasser in der Fläche, verbessern das Mikroklima und
stärken die Biodiversität. Gleichzeitig können sie landwirtschaftlichen
Betrieben zusätzliche Einkommensquellen erschließen. Wir wollen Agroforstsysteme
als Baustein klimaresilienter Landwirtschaft in Schleswig-Holstein vom
Pilotansatz in die Fläche bringen. Dafür werden wir gemeinsam mit
Praktiker*innen eine landesweite Agroforst-Strategie entwickeln.
Beratungsangebote, Investitionsförderung, Modellbetriebe, praxisnahe
Planungshilfen und gezielte Forschungsförderung sollen ausgebaut und bestehende
Strukturen wie das Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft stärker
genutzt werden.
Vertical Farming – also der vertikale Anbau von Lebensmitteln in
mehrgeschossigen, kontrollierten Innenräumen – kann als ergänzende Anbaumethode
dort, wo Flächen knapp oder konventioneller Anbau aus anderen Gründen schwierig
ist, dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck der Lebensmittelproduktion zu
verringern. Besonders in Verbindung mit der Nutzung von Abwärme aus
Nahwärmenetzen oder erneuerbaren Energien bietet Vertical Farming Potenzial für
eine ressourceneffiziente und klimafreundliche regionale
Nahrungsmittelerzeugung. Wir wollen die Nachnutzung von Industriebrachen und
Leerständen für solche innovativen Anbauformen fördern und entsprechende
Pilotprojekte in Schleswig-Holstein unterstützen.
Wir werden innovative Technologien in der Landwirtschaft fördern, die
nachweislich zur Reduzierung von Pestiziden und Düngemitteln beitragen, den
minimalinvasiven Eingriff in die Natur ermöglichen, Ressourcen schonen oder dem
Tierschutz dienen. Dazu zählen etwa KI-gestützte Unkrauterkennung, digital
gesteuerte Düngeausbringung, satellitengesteuerte Maschinen sowie der Einsatz
von Drohnen und Feldrobotern. In der laufenden Legislaturperiode haben wir durch
den Umstieg auf OpenData den SAPOS-Dienst für die landwirtschaftliche Nutzung
kostenfrei ermöglicht. Förderprogramme des Landes richten wir konsequent so aus,
dass Investitionen in Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft vorrangig
dann unterstützt werden, wenn sie messbare Umwelt- und Klimaleistungen erbringen
– und nicht allein der Kostensenkung dienen. Unser erklärtes Ziel ist, dass die
neuen Technologien zukünftig auch kleineren Betrieben zugänglich gemacht werden.
Dabei nehmen wir den Ressourcenverbrauch digitaler Technologien ernst: KI-
Anwendungen sind wasser- und energieintensiv. Wir setzen uns deshalb dafür ein,
dass geförderte digitale Lösungen in der Landwirtschaft den Grundsätzen der
Green-IT entsprechen und möglichst mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Innovation in der Landwirtschaft bedeutet für uns nicht nur neue Technik,
sondern auch neue Produkte, Verarbeitungsverfahren, Kooperationsmodelle, Formen
der Direktvermarktung und zusätzliche betriebliche Einkommensfelder. Für eine
zukunftsfähige Landwirtschaft brauchen wir motivierten und bestens ausgebildeten
Nachwuchs sowie gute Regelungen bei Generationswechseln auf Betrieben und Höfen.
Heute agieren viele Erzeuger*innen, Verarbeitende und Vermarkter*innen allein –
mit geringer Verhandlungsmacht, ohne Planungssicherheit und kaum in der Lage,
ihre Nachhaltigkeitsleistungen wirtschaftlich abzusichern. Wir wollen das ändern
und werden ein Pilotprogramm zur koordinierten regionalen Marktorganisation nach
Art. 210a EU-GMO-Verordnung (Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation)
auflegen. Die dafür geschaffenen Stellen sollen als regionale
Wertschöpfungskettenmanager*innen arbeiten. Sie bringen Erzeugung, Verarbeitung,
Lebensmittelhandwerk, Logistik, Handel und Außer-Haus-Verpflegung zusammen,
unterstützen Kooperationen und helfen dabei, konkrete Investitions- und
Förderbedarfe zu identifizieren. Neben der landwirtschaftlichen Erzeugung nehmen
wir dabei ausdrücklich regionale Verarbeitung, Direktvermarktung und
Lieferstrukturen in den Blick.
Derzeit werden mehrere Organisationen im Bereich ökologischer Landbau und
Regionalvermarktung durch Landesmittel gefördert, arbeiten jedoch weitgehend
nebeneinander her. Projekte und Veranstaltungen werden teilweise doppelt
organisiert, Synergien bleiben ungenutzt. Verbindliche Kooperationsstrukturen
sollen künftig Voraussetzung für die Landesförderung im Bio- und Regionalbereich
sein. Doppelstrukturen werden so abgebaut, Ressourcen gebündelt und die
Schlagkraft des gesamten Sektors gestärkt.
Die landwirtschaftliche Vielfalt ist ein Wert an sich – für die Biodiversität,
für die Resilienz unserer Ernährungssysteme und für lebendige ländliche Räume.
Wir fördern daher unterschiedliche Betriebsformen und -größen, stärken kleinere
und mittlere Betriebe und unterstützen innovative Konzepte wie Solidarische
Landwirtschaft und Genossenschaften.
Für eine starke und zukunftsfeste Landwirtschaft in den ländlichen Räumen
brauchen wir eine aktive Nachfolgepolitik: Mit einer gezielten Beratungs- und
Informationskampagne sprechen wir Landwirt*innen frühzeitig an, um Übergaben
rechtzeitig zu planen und alle Optionen in den Blick zu nehmen. Gleichzeitig
werden wir die Gründungsberatung für Junglandwirt*innen ausbauen und stärker auf
neue und vielfältige Betriebsformen ausrichten – von solidarischer
Landwirtschaft über Genossenschaften bis hin zu gemischten Erwerbsmodellen und
ökologischen Betrieben. Die Beratung soll niedrigschwellig, praxisnah und auf
die Realitäten des Berufseinstiegs bzw. -ausstiegs zugeschnitten sein. Gemeinsam
mit der Landwirtschaftskammer und bestehenden Beratungsstrukturen werden wir
erweiterte Angebote auf den Weg bringen und sicherstellen, dass Hofgründungen
und -übernahmen jenseits des klassischen Familienmodells aktiv unterstützt
werden. Die bestehende Junglandwirt*innen-Prämie ist dabei ein wichtiger
Baustein – wir wollen sie weiterentwickeln.
Wir wollen, dass auch in Zukunft Menschen den Schritt in die Landwirtschaft
wagen können und bestehende Betriebe in gute Hände übergehen. Dafür wollen wir
eine landesweite Hofbörse einrichten, die weit mehr ist als ein digitales
Schwarzes Brett: Sie soll eine echte Anlaufstelle für Hofübergaben und -
gründungen werden – mit persönlichem Coaching, professioneller Begleitung und
einer Matching-Struktur, die Interessierte und Abgebende gezielt zusammenbringt.
Die Landes-Hofbörse soll an bewährte Plattformen und bestehende
Beratungsstrukturen – etwa der Landwirtschaftskammer oder des Bauernverbands –
angebunden werden.
Wir wollen Frauen in der Landwirtschaft sichtbarer machen und ihre Chancen
strukturell verbessern. Dazu werden wir die bestehenden Beratungsangebote für
Frauen in der Landwirtschaft evaluieren und gezielt weiterentwickeln.
Spezifische Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen, die einen
landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen möchten, sollen ausgebaut und
niedrigschwellig zugänglich gemacht werden. Dabei setzen wir auf enge
Zusammenarbeit mit Landwirtschaftskammer, Berufsverbänden und bestehenden
Netzwerken.
Landwirtschaftlicher Boden wird immer begehrter – und daher auch teurer. Für
Landwirt*innen wird es deshalb immer schwieriger, notwendige
Flächenaufstockungen über Kauf und Pacht vorzunehmen. Zwar unterliegen
Flächenkäufe und Pachtungen auch heute schon einer Genehmigungs- und
Anzeigepflicht. Die bisherigen Gesetze haben sich jedoch oft als nicht
ausreichend erwiesen. Das wollen wir ändern: Wir wollen den Bodenmarkt fairer
gestalten und ein Gesetz zur Sicherung und zur Verbesserung der bäuerlichen
Agrarstruktur (kurz Agrarstrukturgesetz) auf den Weg bringen. Ziel ist die
Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe und
die Verbesserung der Agrarstruktur. Land- und forstwirtschaftlicher Grund und
Boden soll vorwiegend einer entsiegelten Nutzung vorbehalten bleiben.
Insbesondere wollen wir den landwirtschaftlichen Boden vor Spekulationen und
branchenfremden Investoren schützen.
Die landwirtschaftliche Berufsausbildung muss die Realität einer sich
transformierenden Landwirtschaft widerspiegeln. Wer heute einen Grünen Beruf
erlernt, braucht fundiertes Wissen über ökologische Anbaumethoden,
Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Wirtschaften – unabhängig davon, ob auf
einem Ökolandbau- oder einem konventionellen Betrieb. Gerade in der
konventionellen Landwirtschaft liegt ein enormes Potenzial für mehr
Nachhaltigkeit, das wir heben wollen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, den
Anteil ökologischer Lerninhalte im Curriculum der landwirtschaftlichen
Berufsausbildung deutlich zu erhöhen. Unser Ziel ist ein gemeinsames Curriculum
für alle Auszubildenden, in dem öko-relevante Inhalte – also Schnittmengen
zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft – auf insgesamt bis zu
50 Prozent ausgebaut werden. So stellen wir sicher, dass ökologische
Landwirtschaft kein Nischenthema bleibt, sondern selbstverständlicher
Bestandteil einer modernen Agrarausbildung wird. So wollen wir beispielsweise
den Ausbildungsberuf „Moorwirt*in“ nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns
einführen.
Wir machen Bürokratieabbau zu einer systematischen Aufgabe der Agrar- und
Ernährungspolitik. Gemeinsam mit der Praxis vereinfachen wir Antrags-,
Genehmigungs-, Dokumentations- und Kontrollverfahren, bündeln Zuständigkeiten
und bauen doppelte Nachweispflichten ab. Dabei halten wir an hohen Standards für
Umwelt, Tierwohl, Lebensmittelsicherheit und soziale Verantwortung fest.
Die Landwirtschaft kann und muss einen wichtigen Beitrag zu Natur- und
Artenschutz leisten. Mehr als die Hälfte aller Tier- und Pflanzenarten auf den
„Roten Listen“ der gefährdeten Arten ist auf Agrarlebensräume angewiesen. Die
Landwirt*innen sind Verbündete für den Erhalt der Artenvielfalt. Wir wollen mit
ihnen die Strukturvielfalt in unserer Kulturlandschaft gezielt stärken, Biotope
vernetzen und Naturschutz und Landwirtschaft zusammendenken.
Landschaftspflegehöfe und Betriebe, die Naturschutz und Landwirtschaft
verbinden, stärken wir gezielt, denn sie leisten unverzichtbare Arbeit für
unsere Kulturlandschaft und die Artenvielfalt. Wir starten das Projekt
„Partnerbetriebe Naturschutz“, bei dem Landwirtschaft und Naturschutz auf
Augenhöhe voneinander lernen und profitieren.
Der Vertragsnaturschutz ist ein Erfolgsmodell unserer Naturschutzpolitik in der
Landwirtschaft. Wir werden ihn auskömmlich finanzieren und weiterdenken. Ziel
ist, den Vertragsnaturschutz auf mindestens 5 Prozent der landwirtschaftlichen
Fläche auszuweiten. Dazu wollen wir Programme für naturnahe,
biodiversitätsfördernde Bewirtschaftungsformen einführen und weiterentwickeln –
z. B. für große Weidetiere auf wiedervernässten Flächen. Außerdem wollen wir das
Halligprogramm weiterführen und -entwickeln. Es sorgt in Kooperation mit den
Landwirt*innen für den Schutz artenreichen Salz-Grünlands auf den
nordfriesischen Halligen.
Mit der Entwässerung von landwirtschaftlich genutzten Mooren wird der Landschaft
nicht nur Wasser entzogen, sondern dabei eine große Menge von in Mooren
gespeichertem CO₂ freigesetzt. Die für den Klimaschutz wichtige Wiedervernässung
landwirtschaftlich genutzter Moore kann dauerhaft jedoch nur gelingen, wenn sie
für die betroffenen Betriebe mit wirtschaftlichen Perspektiven verbunden ist.
Wenn nasse Moorstandorte landwirtschaftlich für Schilf, Torf- oder Rohrkolben-
Biomasse genutzt werden, werden nicht nur enorme Treibhausgasemissionen
eingespart, sondern auch eine wirtschaftliche Wertschöpfung im ländlichen Raum
ermöglicht. Wir wollen diese sogenannten Paludikulturen fördern und
Landwirt*innen beim Umstieg beraten. Wir fördern praxisnahe Forschung,
Modellbetriebe, Verarbeitung, Produktentwicklung und den Aufbau verlässlicher
Absatzmärkte. Wir setzen uns dafür ein, verlässliche EU-Zertifizierungsstandards
einzuführen, um die Branche zu schützen und Greenwashing zu verhindern.
Durch eine Stärkung von Beratung und Qualifizierung entstehen neue Perspektiven
für Betriebe in den Niederungsgebieten, statt Wiedervernässung ausschließlich
als Verlust landwirtschaftlicher Nutzung zu behandeln. Ergänzend entwickeln wir
Fortbildungsmodule, um klassisch ausgebildete Landwirt*innen die Möglichkeit zu
geben, wichtige Inhalte der Ausbildung zur „Moorwirt*in“ nebenberuflich und
praxistauglich zu erlernen. Um die Finanzierung dieser Maßnahmen zu sichern,
wollen wir möglichst viele Mittel aus der PALU-Richtlinie des Bundes nach
Schleswig-Holstein holen und das Land als Leuchtturm-Region etablieren.
Giftige Pestizide schaden der Artenvielfalt, belasten unsere Gewässer und Meere
und hinterlassen Rückstände in unseren Lebensmitteln. Der Einsatz von Pestiziden
in der Landwirtschaft muss deshalb langfristig deutlich sinken. Besonders
schädliche Wirkstoffe wie Neonicotinoide, die nachweislich für das Bienensterben
mitverantwortlich sind, PFAS und Glyphosat müssen verboten werden: Dafür werden
wir uns auf Bundes- und EU-Ebene einsetzen. Gleichzeitig wollen wir den Wandel
hin zu ökologischen und integrierten Pflanzenschutzverfahren aktiv unterstützen.
Biologische Alternativen zu chemischen Pestiziden wollen wir gezielt fördern.
Landwirt*innen, die auf Pestizide verzichten, sollen durch finanzielle Anreize
belohnt werden – auch als Beitrag zum Schutz unserer Nord- und Ostsee.
Gewässerrandstreifen müssen weiter konsequent frei von Pestiziden und
Düngemitteln gehalten werden.
Dauergrünland ist ein ökologischer Alleskönner: Es schützt das Klima, bindet
Kohlenstoff, hält Böden lebendig und filtert Wasser. Wiesen und weiteres
Grünland liefern Futter für Rinder, Schafe und Ziegen, sind aber auch ein
wichtiger Lebensraum für zahlreiche Insekten wie Wildbienen oder Hummeln, für
Feldhasen und Rehe oder für Regenwürmer. Durch Humusaufbau speichern
Grünlandflächen Kohlenstoff, durch das dichte Wurzelnetzwerk schützen sie den
Boden vor Erosion und speichern Wasser – dies ist unverzichtbar angesichts immer
häufiger und länger werdender Dürreperioden. Für viele der hier vorkommenden
Arten ist ein dauerhaft stabiler Lebensraum wichtig, also Grünlandflächen, die
auch solche bleiben.
Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz Schleswig-Holsteins hat sich bewährt – wir
werden es konsequent weiterentwickeln. Darüber hinaus wollen wir Schutzbereiche
gezielt ausweiten und stärken, um Biodiversität und ökologische Funktionen
langfristig zu sichern. Um Wiesenbrüter und andere bedrohte Vogelarten besser zu
schützen, wollen wir die Wiesenvogelschutzkulisse verbindlich in das
Dauergrünlanderhaltungsgesetz aufnehmen.
Wir treiben den Übergang zu einer echten Flächenkreislaufwirtschaft voran: Statt
regelmäßig neue Flächen auszuweisen, wollen wir vorhandene Flächen reaktivieren,
Brachflächen in Wert setzen und die weitere Bebauung naturbelassener Böden
deutlich reduzieren. Denn Boden ist eine endliche Ressource – und jeder
Quadratmeter Grünland, den wir erhalten, ist ein Beitrag zum Klima- und
Artenschutz zugleich.
In mehr als 40 Betrieben in Schleswig-Holstein findet noch die Anbindehaltung
von Rindern statt. Wir wollen die ganzjährige Anbindehaltung ohne Auslauf in
Schleswig-Holstein schnellstmöglich beenden. Für kombinierte oder saisonale
Formen der Anbindehaltung wollen wir Übergangsfristen einführen, um den
Betrieben Zeit für einen Umbau zu geben. Klares Ziel ist das vollständige Ende
der Anbindehaltung, denn Tiere brauchen Bewegung und Kontakt zur natürlichen
Umwelt. Weidegang gehört für die meisten unserer landwirtschaftlich genutzten
Tiere zu den tiergerechtesten Haltungsformen.
Weidehaltung ist eine besonders tiergerechte Haltungsform und leistet zugleich
einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaft, zum Erhalt
artenreichen Grünlands und zur Biodiversität. Diese gesellschaftlichen
Leistungen wollen wir mit einer verlässlichen Weidetierprämie honorieren.
Darüber hinaus fördern wir wilde Weidelandschaften, Waldweideprojekte und
weitere innovative Beweidungskonzepte.
Wir unterstützen Förderprogramme, die Betriebe, die aus der Tierhaltung
aussteigen wollen, bei dieser Umstellung unterstützen. Dazu gehört die Förderung
der Umstellung (z. B. auf Gemüse-, Hülsenfrucht-, Paludi-, oder
Sonderkulturenanbau), Beratung und Begleitung der Betriebe, Förderung von
Investitionen in neue Produktionsformen und den Aufbau regionaler
Wertschöpfungsketten für pflanzliche Produkte.
Wir wollen eine umfassende Tierseuchenstrategie und einen landeseigenen
Tierseuchenpräventionsplan entwickeln, der Vogelgrippe, Schweinepest und andere
relevante Tierseuchen in den Blick nimmt. Daten, Risikoeinschätzungen und
präventive Handlungsempfehlungen sollen systematisch gebündelt und in einem
öffentlich zugänglichen Tierseuchenmonitoring transparent gemacht werden. Unser
Ziel ist es, vorsorgliche Massentötungen und Stallpflichten mittelfristig zu
reduzieren und perspektivisch überflüssig zu machen. Dafür braucht es auch den
Einsatz von Impfstoffen, wo immer dies möglich ist. Dafür werden wir uns auf
Bundes- und EU-Ebene stark machen. Kleine und mittlere Betriebe wollen wir bei
der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen unterstützen. Reserveantibiotika müssen
der Humanmedizin vorbehalten bleiben.
Jedes Jahr sterben in Deutschland Hunderttausende Tiere bei Stallbränden – unter
qualvollen Bedingungen, weil sie keine Möglichkeit haben zu fliehen. Besonders
in großen industriellen Tierhaltungsanlagen sind bei einem einzigen Brand oft
Zehntausende Tiere betroffen. Während in Industrie und öffentlichen Gebäuden
längst strenge Brandschutzvorgaben gelten, klafft in der landwirtschaftlichen
Tierhaltung eine deutliche Regelungslücke. Wir setzen uns daher für verbindliche
Brandschutzstandards für alle Tierhaltungsanlagen in Schleswig-Holstein ein –
mit der Pflicht zu Brandmeldeanlagen bei großen Beständen, Sprinkleranlagen bei
Neubauten und Fluchtwegen für den gesamten Tierbestand.
Gerade bei der Schlachtung braucht es einen klaren Blick auf das Tierwohl. Die
CO₂-Betäubung ist eine der grausamsten Methoden in der industriellen
Schlachtung: Tiere erleiden nachweislich erhebliche Schmerzen und Angst, bevor
sie das Bewusstsein verlieren – und das, obwohl schmerz- und angstärmere
Alternativen wie die Betäubung mit Argon oder der Weideschuss längst verfügbar
sind. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die CO₂-Betäubung von Tieren
gesetzlich zu verbieten und durch nachweislich schmerz- und angstfreie Methoden
zu ersetzen.
Kleinere und mobile Schlachteinheiten sind im Sinne des Tierwohls zu begrüßen,
weil sie kürzere Transportwege ermöglichen. Dafür haben wir in dieser
Legislaturperiode mit einem Förderprogramm die Beschaffung von (teil)mobilen
Schlachteinheiten für Rinder, Schweine und Geflügel unterstützt. Wir wollen
kleine Schlachtbetriebe weiter entlasten und nach dem Vorbild anderer
Bundesländer ein landesweites Umlagesystem für die Kosten der amtlichen
Schlachttier- und Fleischuntersuchung einführen: Die Kosten der
Veterinärkontrollen sollen solidarisch auf alle im Land geschlachteten Tiere
umgelegt werden, unabhängig von Betriebsgröße und Schlachtvolumen. Ziel ist ein
einheitlicher oder gedeckelter Stückkostensatz für die amtliche Untersuchung.
Bestehende Spielräume innerhalb der EU-Verordnung 2017/625 werden konsequent
genutzt.
Essen in Kitas, Schulen, Mensen und Krankenhäusern ist mehr als Versorgung – es
ist Bildung, Gesundheitsförderung und gelebter Klimaschutz. Gleichzeitig wollen
wir regionale Wertschöpfungsketten stärken und den Wert gesunder, ökologisch und
regional erzeugter Lebensmittel in der Breite der Gesellschaft verankern.
Wir wollen dazu eine schrittweise steigende Bio-Quote in der
Gemeinschaftsverpflegung nach dem Vorbild anderer Bundesländer mit einem klaren
Vorrang für regionale Produkte und transparenten Qualitätsstandards einführen.
Dabei spielen wir „bio“ und „regional“ nicht gegeneinander aus, sondern nutzen
die öffentliche Nachfrage gezielt zum Aufbau regionaler ökologischer
Wertschöpfungsketten. Wir wollen dafür sorgen, dass bei öffentlichen
Ausschreibungen für die Gemeinschaftsverpflegung in Kantinen des Landes und
seiner Beteiligungen verbindliche Kriterien für den Einsatz regionaler und
ökologisch erzeugter Lebensmittel verankert werden.
Wir wollen, dass öffentliche Kantinen und Mensen sich bei ihrem Angebot stärker
an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren, welche
sowohl gesundheitliche als auch ökologische Aspekte berücksichtigt. Die Deutsche
Gesellschaft für Ernährung empfiehlt, dass mindestens 75 Prozent der Ernährung
aus pflanzlichen Lebensmitteln bestehen sollte. Daran orientieren wir uns: In
allen öffentlichen Kantinen und Mensen soll ein gesundes, leckeres und
abwechslungsreiches pflanzliches Angebot zur Grundlage werden, ergänzt um
ausgewählte Fleisch- und Fischgerichte — nicht andersherum.
Wir werden bestehende Förderprogramme des Landes zur Einführung und Ausweitung
von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Versorgung sichtbarer machen und aktiv
auf Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Caterer zugehen. Im Dialog mit den Trägern
wollen wir konkrete Umsetzungshemmnisse identifizieren und abbauen. Dafür werden
wir eine Servicestelle einrichten, die Kantinen und Verpflegungseinrichtungen
bei der Umstellung berät, begleitet und qualifiziert – und die sich zusätzlich
um den Aufbau eines regionalen Erzeuger-Verbrauchernetzwerkes für Schleswig-
Holstein kümmert. Dieses Angebot soll auch für Gastrobetriebe offenstehen, die
als externe Lieferanten soziale Einrichtungen beliefern. Dabei achten wir
darauf, bestehende Beratungsstrukturen zu nutzen und Doppelstrukturen zu
vermeiden.
Wir wollen beim Thema Ernährung die bislang zu oft getrennt agierenden Bereiche
Gesundheit, Soziales, Bildung und Landwirtschaft ressortübergreifend verzahnen
und gemeinsam an einem Strang ziehen. Dafür werden wir eine Landesstrategie für
Gesundheit und Ernährung entwickeln, die bestehende Initiativen wie die
Landespräventionsstrategie sinnvoll ergänzt. Ernährungsbildung soll bereits in
der Kita beginnen und sich durch alle Bildungsstufen ziehen.
Verbraucher*innen haben ein Recht darauf zu wissen, unter welchen Bedingungen
die Tiere gehalten wurden, deren Produkte sie kaufen. Die bestehende
Haltungskennzeichnung reicht dafür nicht aus. Wir werden uns auf Bundesebene für
eine verpflichtende, einheitliche Tierhaltungskennzeichnung für alle Produkte,
auch für Verarbeitungsprodukte und in der Gastronomie, einsetzen.
Die Verbraucherinnenzentrale ist ein starker Partner für eine sozial gerechte,
ökologische und transparente Gesellschaft. Unabhängig und fachlich fundiert
beraten sie Bürger*innen beispielsweise zum Thema energetische Sanierung und
klimafreundliches Heizen, unterstützen einkommensschwache Haushalte in sozialen
Brennpunkten oder schützen Menschen vor Schuldenfallen, unfairen Verträgen und
unseriösen Geschäftspraktiken im digitalen und analogen Raum. Starke
Verbraucher*innenpolitik stärkt Selbstbestimmung, Verantwortungsbewusstsein und
Teilhabe. Deshalb wollen wir die Verbraucherzentrale stärken.