| Veranstaltung: | Programmparteitag LTW 2027 S-H |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Landtagswahlprogramm |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.09.2026, 15:27 |
2.3: Mensch und Tier
Text
Wir Menschen sind ein fester und untrennbarer Teil der Natur. Wir teilen uns
diesen Planeten mit Tieren und beeinflussen dabei ihre Lebensbedingungen. Das
Zusammenleben von Mensch und Tier ist vielfältig: Tiere sind Gefährt*innen in
einer Lebensgemeinschaft, Partner*innen in Sport und Freizeit, helfen uns bei
der Arbeit, sie werden für Nahrung und Rohstoffe genutzt, sie leiden und sterben
durch und für uns in medizinischen beziehungsweise wissenschaftlichen Versuchen
oder sorgen in Zirkussen für Unterhaltung. Wir tragen eine besondere
Verantwortung dafür, dass wir den Bedürfnissen der Tiere gerecht werden und
wollen Praktiken, die nicht mit unserem Verständnis von Tierschutz vereinbar
sind, unterbinden.
Viele gute und wichtige Schritte zu mehr Tierschutz müssten auf Bundesebene
gegangen werden und wir werden weiter darauf drängen, auch wenn der Gegenwind
stärker wird. In dieser Wahlperiode haben wir mehrere Landtagsbeschlüsse
herbeigeführt, um den Bund etwa zur zügigen Umsetzung der Beschlüsse der
Borchert-Kommission aufzufordern.
Hunde sind die ältesten domestizierten Haustiere der Menschheit. Die gemeinsame
Geschichte begann vor über 20.000 Jahren. Daraus ist mittlerweile eine
Partnerschaft entstanden, für die wir als Menschen eine große Verantwortung
tragen. Wir wollen den aktuell in Schleswig-Holstein geltenden
Sachkundenachweis, der Voraussetzung für die Haltung bestimmter Hunde ist,
weiterentwickeln. Dieser soll Halter*innen unabhängig von der Rasse auf die
Bedürfnisse, die artgerechte Haltung und den verantwortungsvollen Umgang mit
ihren Hunden vorbereiten. Wir orientieren uns dabei an dem niedersächsischen
Modell, bei dem von allen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen, ein
Sachkundenachweis verlangt wird. Wie beim niedersächsischen Modell soll auch
eine verpflichtende Kennzeichnung durch Mikrochip und Registrierung der Hunde
vorgeschrieben werden. Zur Abnahme der Sachkundeprüfung wollen wir neben
Tierärzt*innen auch weitere qualifizierte Personengruppen wie Hüte-, Rettungs-,
Begleit- und Jagdhundeausbilder*innen einbinden.
Katzen sind faszinierende Kulturfolger und treue Gefährt*innen. Auch hier haben
wir Menschen eine große Verantwortung, sowohl bei den Wohnungs- als auch bei den
Freigängerkatzen. In dieser Wahlperiode ist es gelungen, eine landesweite
Katzenschutzverordnung in Kraft zu setzen. Diese regelt die Kastrations-,
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen, um die
unkontrollierte Vermehrung und das Entstehen neuer Populationen verwilderter
Katzen zu verhindern. Damit soll das Leid streunender Katzen gemindert und die
Tierheime entlastet werden. Wir wollen die Verordnung evaluieren. Die bewährten
landesweiten Katzenkastrationsaktionen im Frühjahr und Herbst für bereits
verwilderte Fundkatzen wollen wir fortführen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Tiere wie beispielsweise Geflügel, die allein
aufgrund ihrer Artzugehörigkeit landwirtschaftlichen Kategorien zugeordnet
werden, auf Antrag als Heimtiere anerkannt werden können – mit allen daraus
folgenden rechtlichen Konsequenzen. Vorbild ist der bereits für Pferde
etablierte Equidenpass. Eine solche Regelung würde unter anderem ermöglichen,
dass Tierärzt*innen kranken Tieren wirksame Therapien zukommen lassen können,
die heute aufgrund der lebensmittelrechtlichen Einstufung untersagt sind.
Tiere sind fühlende Lebewesen und können Leid empfinden. Unser Ziel ist, in
Forschung und Lehre möglichst gänzlich auf Tierversuche zu verzichten.
Technische Innovationen bringen uns diesem Ziel näher und die Hochschulen in
Schleswig-Holstein sind in den letzten Jahren insbesondere in der Lehre wichtige
Schritte gegangen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Bestrebungen
intensiviert werden.
Qualzuchten, bei denen Tiere aufgrund extremer Rassemerkmale ein Leben lang
leiden, sind mit unserem Verständnis von Tierwürde und Tierschutz unvereinbar.
Wir sorgen dafür, dass Schleswig-Holstein weiterhin im Bundesrat auf eine
konsequente Durchsetzung des Verbots von Qualzuchten hinwirkt. Auf Landesebene
wollen wir die Aufklärungsarbeit stärken und alle verfügbaren rechtlichen
Instrumente nutzen, um Qualzuchten einzudämmen und Verstöße gegen das
Qualzuchtverbot des Tierschutzgesetzes konsequent zu ahnden.
Illegaler und tierschutzwidriger Tierhandel im Internet muss aktiv verfolgt und
geahndet werden. Wir GRÜNE haben bereits gehandelt: Mit einem breit getragenen
Landtagsantrag und einer daraus folgenden Bundesratsinitiative im Februar 2024
haben wir den Bund unter anderem aufgefordert, für wirksame Sanktionen zu
sorgen, eine verpflichtende Identitätsprüfung von Händler*innen einzuführen und
eine zentrale Recherchestelle für den Onlinehandel mit Wirbeltieren umzusetzen.
Diesen Weg gehen wir konsequent weiter.
Private Feuerwerke verursachen jährlich massive Feinstaubbelastungen,
gefährliche Verletzungen, tonnenweise Plastikmüll und erhebliches Tierleid an
Wild-, Heim- und Haustieren. Für viele Menschen – ob Tierbesitzer*innen,
Familien mit kleinen Kindern oder Menschen mit Traumatisierungen – bedeuten die
Tage rund um Silvester eine erhebliche Belastung. Das wollen wir ändern. Wir
setzen uns deshalb für ein bundesweites Verbot privater Feuerwerke und Böller
ein. Den dafür notwendigen Schritt werden wir über eine Bundesratsinitiative des
Landes Schleswig-Holstein gehen. Bereits im Jahr 2023 hat das Sozialministerium
als zuständige Behörde eine Handlungsanleitung für die Kommunen in Schleswig-
Holstein erstellt, die Verbotszonen errichten möchten. Es gibt zahlreiche
attraktive und gemeinschaftliche Alternativen wie ein zentrales, öffentliches
Feuerwerk oder emissionsfreie Laser- oder Drohnenshows, welche die Traditionen
bewahren und das Feiern stressfreier machen – für alle und ohne Schaden für
Menschen, Tier und Umwelt.
Wildtiere und verwilderte Haustiere wie Stadttauben sind Teil unserer urbanen
Lebenswelt. Sie stellen Kommunen vor reale Herausforderungen hinsichtlich
Tierschutz, öffentlicher Sauberkeit und Gesundheitsschutz. Wir wollen, dass
Kommunen diese Verantwortung aktiv und tiergerecht wahrnehmen und verbindliche
Stadttierkonzepte entwickeln und umsetzen. Als Land werden wir die Kommunen
dabei durch Leitlinien und fachliche Beratung unterstützen. Diese Konzepte
sollen tierschutzgerechte Maßnahmen zur Bestandsregulierung, wie städtische
Taubenschläge, umfassen. Sie helfen dabei, die Menge an Taubenkot auf
öffentlichen Plätzen und Balkonen zu verringern und ermöglichen eine
Reproduktionskontrolle durch Eiertausch.
Unser Ziel ist, dass Lebenshöfe und Wildtierauffangstationen wie Tierheime
anerkannt und gefördert werden. Die Finanzierung soll unbürokratisch,
verlässlich und dauerhaft gestaltet werden. Dabei werden wir uns dafür
einsetzen, dass insbesondere Einkünfte aus Bußgeldern aus Verstößen gegen das
Tierschutzgesetz zweckgebunden für die Förderung dieser Einrichtungen verhängt
werden.
Damit Bürger*innen, Behörden und Kommunen bei Fragen zu Wildtieren in Not
schnell die richtige Hilfe finden, setzen wir uns für eine zentrale Rufnummer
ein, die bei Tiernotständen wie dem Fund verletzter Tiere weiterhilft und
unkompliziert an die richtigen Anlaufstellen bei Ordnungsamt und Polizei sowie
tierärztlicher Hilfe und Auffangstationen vermittelt.
Wildtiere können bei allen Bemühungen im Zirkus nicht artgerecht gehalten
werden. Wir setzen uns daher weiter für ein Wildtierverbot in Zirkussen ein. Da
das Zurschaustellen von Tiger, Zebra und Co. rechtssicher nur vom Bund beendet
werden kann, werden wir den Druck erhöhen, ein deutschlandweites Verbot
umzusetzen.
Eine naturnahe Jagd richtet sich nach ökologischen Zusammenhängen sowie dem
Natur- und Tierschutz. Sie verbindet die Regulierung von Wildbeständen –
besonders von Schalenwild wie Rehen – mit einer naturnahen Waldwirtschaft, um
den Waldumbau zu unterstützen, Wildschäden gering zu halten und natürliche
Lebensräume zu schützen. Die Jagd soll sich am Zustand von Flora und Fauna statt
an künstlichen Wilddichten orientieren.