Krisen und Katastrophen treffen Menschen mit Behinderungen häufig besonders stark. Fehlende barrierefreie Informationen, nicht zugängliche Notunterkünfte oder Evakuierungspläne, die Assistenz- und Unterstützungsbedarfe nicht berücksichtigen, können im Ernstfall lebensgefährlich werden. Die Erfahrungen vergangener Krisen haben gezeigt, dass Barrierefreiheit und Inklusion deshalb bereits bei der Vorsorge und Planung berücksichtigt werden müssen.
Ein inklusiver Bevölkerungsschutz schützt alle Menschen. Dafür müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungen von Anfang an beteiligt, unterschiedliche Unterstützungsbedarfe verbindlich eingeplant und Einsatzkräfte entsprechend qualifiziert werden. So setzen wir zugleich den Anspruch aus Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention um, Menschen mit Behinderungen auch in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen wirksam zu schützen.