Die vorherige Formulierung erscheint mir zu schwach formuliert. Verfassungsfeinde haben ganz generell nichts im öffentlichen Dienst verloren. Auch wenn in sensiblen Bereichen die Gefahr durch sie noch größer als in anderen Bereichen ist, gehören sie überall aus dem Staatsdienst entfernt. Dies ergibt sich bei Beamt*innen eigentlich auch schon relativ unmissverständlich aus § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz.
Außerdem finde ich die Einschränkung auf den Beamtenstatus nicht zielführend. Auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gilt eine Verfassungstreue, wenn auch insgesamt nicht so streng wie bei Beamt*innen. Auch Tarifbeschäftigte, die sich aktiv gegen die Verfassung stellen, sollten daher nicht für den öffentlichen Dienst arbeiten.
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Sicherheit und Justiz |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Björn Hildebrand (KV Pinneberg) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 01.10.2026, 23:21 |