Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung wird noch dieses Jahr in SH freiwillig für die Kommunen umgesetzt. Wir wollen, dass das landesweit verbindlich umgesetzt wird, damit es eine einheitliche Plattform und einheitliche Datenlage gibt, auf deren Grundlage gehandelt werden kann.
Die Kurzzeitvermietungsverordnung hat das Ziel Transparenz auf dem Ferienwohnungsmarkt herzustellen, in dem eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen eingeführt wird.
Hintergrundinfos: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/Kurzzeitvermietung/artikel.html
| Antrag Landtagswahlprogramm: | Wirtschaft, Industrie und Handwerk |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Christian Saftig (KV Kiel) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 01.10.2026, 10:45 |